Schulassistenz
Eine Schulbegleitung kann sowohl in Regel- als auch Förderschulen eingesetzt werden und kann je nach Bedarf einzelne Fächer oder den gesamten Unterrichtszeitraum umfassen. Der Einsatz eines Schulbegleiters soll es dem Kind oder Jugendlichen ermöglichen, mit gleichaltrigen Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam zu lernen, im Alltag soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben und bestmöglich am Unterricht teilzuhaben. Das Kind oder der Jugendliche wird zudem unterstützt, ein positives Lern- und Arbeitsverhalten, sowie maximale Selbstständigkeit im Schulalltag zu erreichen.
Der Schulbegleiter hat keinen Bildungs- oder Lehrauftrag, sondern versteht sich als Unterstützer im Unterricht und bei der Erledigung schulischer Aufgaben. Des Weiteren unterstützt er den Schüler beim Erlernen schulischer Regeln und sozialer Kompetenzen im Schulalltag. Er fungiert auch als Ansprechpartner für Lehrer und Erzieher im Hinblick auf die Besonderheiten des Kindes oder Jugendlichen.
Sollten Sie sich als Eltern mit dem Gedanken tragen, ihr Kind mit einem besonderen Förderbedarf inklusiv in einer Regelschule beschulen zu lassen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. Bereits seit 2001 bieten wir diese Dienstleistung sehr erfolgreich an. Wir beraten Sie über die notwendigen Schritte und unterstützen Sie während des Antragsverfahrens. Ein persönliches Gespräch ist unserer Erfahrung nach sehr wichtig, wir beraten Sie unabhängig und dieses Gespräch verpflichtet Sie nicht zur Inanspruchnahme der Leistung durch unsere Mitarbeiter.
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